Zum Studiengang
Das Studium vermittelt den Teilnehmern/innen, aufbauend auf dem durch ihre Ausbildung und Berufspraxis erworbenen Fachwissen, vertiefte branchenbezogene Kenntnisse auf einer Qualifikationsebene, die dem mittleren Management entspricht. Das allgemein steigende Interesse an der Fortbildung zum Industriefachwirt (m/w/d) ist für die Betriebe in der Praxisnähe und für die Fachwirte/innen selbst in der direkten beruflichen Verwertbarkeit des vermittelten Wissens begründet. Ziel unseres Studienganges ist es, Praktikern/innen jenes fachtheoretische Wissen zu vermitteln, das für ein Bestehen der staatlich anerkannten IHK-Prüfung erforderlich ist. Durch diese Fortbildung sichern die Teilnehmer/innen ihren Arbeitsplatz und legen die Grundlage für einen Aufstieg in eine gehobene Stellung.
Studieninhalte
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Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
- Volks- und Betriebswirtschaft
- Rechnungswesen
- Recht und Steuern
- Unternehmensführung
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Handlungsspezifische Qualifikationen
- Finanzwirtschaft im Industrieunternehmen
- Produktionsprozesse
- Marketing und Vertrieb
- Wissens- und Transfermanagement im Industrieunternehmen
- Führung und Zusammenarbeit
In unserer Info-Broschüre finden Sie in der Prüfungsverordnung eine detaillierte Gliederung.
Vorbereitung auf die mündliche Prüfung
Der Studiengang beinhaltet dazu Termine nach der schriftichen IHK-Prüfung.
Wiederholungstermine
Wiederholungstermine finden vor der schriftlichen Abschlussprüfung statt.
Klausuren
Es werden Übungsklausuren als Prüfungssimulation geschrieben und bewertet.
Voraussetzungen - Zulassung zur Prüfung
Eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung als Industriekaufmann (m/w/d) und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und bei Ablegen der Prüfung eine weitere Berufspraxis von mindestens drei Jahren. Bei fehlender Ausbildung müssen der Prüfungsbewerber bei Ablegen der Prüfung eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweisen. Die Berufspraxis muss in Tätigkeiten abgeleistet sein, die der beruflichen Fortbildung zum Industriefachwirt (m/w/d) dienlich sind; sie muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu Abläufen in Industriebetrieben haben. Da die Berufspraxis erst zum Zeitpunkt der schriftlichen Prüfung erfüllt sein muss, kann der Studiengang innerhalb dieser Frist belegt werden.
Fördermöglichkeiten
Informationen über Födermöglichkeiten wie Aufstiegs-BAföG, Bildunspremien oder Weiterbildungsstipendien haben wir auf der Seite FÖRDERUNG zusammengestellt.