1. Durchführung des Unterrichts
Die IBEDA AKADEMIE verpflichtet sich zur Unterrichtsleistung auf der Grundlage der zur Zeit der Durchführung des Studiengangs gültigen Informationsschrift. Die IBEDA AKADEMIE ist berechtigt, bei zu geringer Teilnehmerzahl oder aufgrund anderer, von ihr nicht zu vertretender Umstände, angekündigte Lehrgänge zu verschieben oder abzusagen und ist bei Lehrgangsausfall verpflichtet, die bereits gezahlten Gebühren zurückzuerstatten. Darüber hinausgehende Ansprüche der Teilnehmer bestehen nicht.
2. Studiengebühren
Sie sind pünktlich zu entrichten und unabhängig von Leistungen Dritter. Die Höhe der Gebühren sowie die Zahlungsbedingungen sind dem entsprechenden
Informationsblatt zu entnehmen. Verzug um mehr als 30 Tage bewirkt die sofortige Fälligkeit der Restschuld.
3. Rücktritt und Kündigung
Ein Rücktritt ist bis zu zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn durch eine schriftliche Erklärung möglich. Die bereits gezahlten Lehrgangsgebühren werden voll zurückerstattet. Es wird in jedem Fall eine Verwaltungskosten-Pauschale von 30,00 € erhoben. Eine Kündigung kann erstmals mit einer Frist von 6 Wochen vor Ablauf der ersten 6 Monate erfolgen und danach jeweils 6 Wochen vor Ablauf von jeweils weiteren 6 Monaten. Die IBEDA AKADEMIE kann zu jeder Zeit bei einem Zahlungsrückstand von mehr als 30 Tagen kündigen. Im Falle einer Kündigung erfolgt, unabhängig von der Unterrichtsteilnahme, eine zeitanteilige Berechnung der Lehrgangsgebühr. 4. Haftung
Die IBEDA AKADEMIE haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
5. Beschwerdemanagement
Als Mitglied der Qualitätsgemeinschaft Berufliche Weiterbildung Region Köln verpflichtet sich die IBEDA AKADEMIE zur Einhaltung der vorgegebenen Qualitätsstandards, zu denen auch das Beschwerdemanagement zählt. Es sieht folgende Vorgehensweise vor: Am Ende eines Studiengangs erhalten die Teilnehmer Bewertungsbögen. Diese werden ausgewertet und gegebenenfalls Maßnahmen getroffen. Dozenten und Mitarbeiter der IBEDA AKADEMIE bemühen sich, Beschwerden zeitnah in einem persönlichen Gespräch zu regeln. Darüber hinaus haben Teilnehmer die Möglichkeit, eine offizielle Beschwerde an die Qualitätsgemeinschaft zu richten.
6. Allgemeine Bestimmungen
Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Teile ist, soweit gesetzlich zulässig, Köln.